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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Rechtssatz
Der Bestand eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil sich derselbe Dienstnehmer in mehreren Arbeitsverträgen gegenüber demselben Dienstgeber zu verschiedenen Arbeitsleistungen verpflichtet, die keine sachliche Einheit bilden (hier: Angestellter verpflichtet sich zu Reinigungsarbeiten, für die das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 1 Z 2 iVm § 5 Abs 2 lit b ASVG läge).
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien MehrfachversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080032.X02Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
02.09.2010