RS Vwgh 1988/4/28 87/08/0032

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Veröffentlicht am 28.04.1988
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §44;
ASVG §49;
ASVG §5 Abs1 Z2;
ASVG §5 Abs2 litb;
ASVG §54;

Rechtssatz

Der Bestand eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil sich derselbe Dienstnehmer in mehreren Arbeitsverträgen gegenüber demselben Dienstgeber zu verschiedenen Arbeitsleistungen verpflichtet, die keine sachliche Einheit bilden (hier: Angestellter verpflichtet sich zu Reinigungsarbeiten, für die das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 1 Z 2 iVm § 5 Abs 2 lit b ASVG läge).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Mehrfachversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080032.X02

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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