RS Vwgh 1988/4/28 85/06/0114

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Veröffentlicht am 28.04.1988
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch eine gemeinsame Grundgrenze weder ausreichend noch erforderlich für die Nachbareigenschaft ist, sondern es ausschließlich auf die Möglichkeit von Rückwirkungen ankommt, so können doch bei der räumlichen Nähe einer Fernwärmepumpstation zu angrenzenden bebauten Grundstücken (noch dazu im abfallenden Gelände) Rückwirkungen nicht ausgeschlossen werden.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060114.X01

Im RIS seit

08.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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