Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1166/67 E VS 21. Mai 1968 VwSlg 7357 A/1968 RS 2Stammrechtssatz
Der in den § 41 Abs 1 und § 42 Abs 2 lit b VwGG 1965 gebrauchte Begriff "Unzuständigkeit der belangten Behörde" erfaßt auch die Fälle, in denen die Behörde zwar als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde zur Behandlung eines Rechtsmittels berufen wäre, dieses aber (wegen Abschneidung des Instanzenzuges) meritorisch nicht erledigen darf. Ihre Zuständigkeit reicht nur so weit, das Rechtsmittel wegen dessen Unzulässigkeit zurückzuweisen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987060135.X04Im RIS seit
15.03.2006