RS Vwgh 1988/4/28 87/06/0135

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Veröffentlicht am 28.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1188/66 E 4. Dezember 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat iSd § 41 Abs 1 VwGG 1965 vor der Auseinandersetzung mit den geltend gemachten Beschwerdepunkten zu prüfen, ob der angefochtene Bescheid nicht wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde rechtswidrig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987060135.X03

Im RIS seit

15.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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