RS Vwgh 1988/4/29 87/17/0313

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Veröffentlicht am 29.04.1988
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Index

L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1091;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs2;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;

Rechtssatz

Vertragsbestimmungen, wonach der Pächter um eine eigene Konzession zum Betrieb des Gastgewerbes und Schankgewerbes anzusuchen habe und wonach ein fixer Pachtzins pro Monat vereinbart wurden, sprechen gegen das Vorliegen eines Pachtvertrages. Für das Vorliegen eines Pachtvertrages spricht die Vertragsbestimmung, wonach die Verpächter berechtigt sind, während der Betriebszeiten den Betrieb jederzeit bezüglich der Führung und der Instandhaltung zu überprüfen. Aus der Bestimmung, daß der Verpächter für Steuern, Gebühren und Abgaben persönlich haftet ist noch kein sicherer Schluß auf das Vorliegen eines Pachtverhältnisses zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170313.X05

Im RIS seit

29.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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