Index
Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzNorm
AVG §45 Abs1Rechtssatz
Der Tatbestand der konsenslosen Entfernung eines geschützten Baumes durch einen Dritten "mit Wissen und Willen" des Grundeigentümers normiert keine gesetzliche Vermutung zum Nachteil des Grundeigentümers mit der Folge, dass er im Falle einer konsenswidrigen Baumentfernung durch Dritte den Nachweis seines Nichtwissens und Nichtwollens zu erbringen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986100195.X01Im RIS seit
06.04.2022Zuletzt aktualisiert am
06.04.2022