RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0133

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1153;
ABGB §863;
IESG §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0126 E 29. Oktober 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Im Zweifel ist die Mitarbeit naher Angehöriger nicht als Ausfluss eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisse zu werten, sondern familienrechtliche oder familienhafte Mitarbeit anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110133.X05

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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