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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1153;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0126 E 29. Oktober 1986 RS 3Stammrechtssatz
Im Zweifel ist die Mitarbeit naher Angehöriger nicht als Ausfluss eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisse zu werten, sondern familienrechtliche oder familienhafte Mitarbeit anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110133.X05Im RIS seit
02.06.2006