RS Vwgh 1988/5/3 87/11/0133

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Veröffentlicht am 03.05.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1151;
IESG §1 Abs1;

Rechtssatz

Maßgebend für die Arbeitnehmereigenschaft nach § 1 Abs 1 IESG ist, ob der Arbeitnehmer auf Grund eines durch Arbeitsvertrag begründeten und gestalteten Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet war. Hingegen begründet die Anmeldung bei der Krankenkasse keine Arbeitnehmereigenschaft und kann nur ein Indiz dafür darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110133.X02

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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