Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Maßgebend für die Arbeitnehmereigenschaft nach § 1 Abs 1 IESG ist, ob der Arbeitnehmer auf Grund eines durch Arbeitsvertrag begründeten und gestalteten Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet war. Hingegen begründet die Anmeldung bei der Krankenkasse keine Arbeitnehmereigenschaft und kann nur ein Indiz dafür darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110133.X02Im RIS seit
02.06.2006