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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Eine VwGH-Beschwerde gegen einen auf Abweisung eines Antrages auf befristete Befreiung lautenden Bescheid, die nach Ablauf dieser Frist erhoben wurde, ist nicht wegen mangelnder Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückzuweisen, weil der angef. Bescheid bindende Wirkung (res iudicata) für künftige Befreiungsanträge des Bfrs entfalten könnte. (Hinweis auf E 20.10.1987, 87/11/0114)
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110234.X01Im RIS seit
13.06.2006Zuletzt aktualisiert am
11.06.2009