RS Vwgh 1988/5/4 88/03/0069

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
JagdG Stmk 1986 §24 Abs3;
JagdRallg;

Rechtssatz

§ 24 Abs 3 Stmk JagdG 1986 entfaltet keine Rechtswirkungen im Verhältnis zu dem im Pächtervorschlag aufscheinendem Pachtwerber, der daher in keinem subjektiven öffentlichen Recht verletzt werden kann, wenn der Gemeinderat diesem Pächtervorschlag nicht entspricht. Wie nach der Rechtslage gemäß § 30 Stmk JagdG 1954 kommt dem Pachtwerber im Verfahren zur Genehmigung der freihändigen Verpachtung einer Gemeindejagd Parteistellung nicht zu.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030069.X02

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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