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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen bezüglich der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung des § 100 KFG, begangen durch Betätigen der Lichthupe zur Warnung vor einer Radarkontrolle, wogegen der Beschuldigte behauptete, er habe die Lichthupe betätigt, weil ein entgegenkommendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt habe.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X05Im RIS seit
23.01.2006