RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0274

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §100;

Rechtssatz

Ausführungen bezüglich der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung des § 100 KFG, begangen durch Betätigen der Lichthupe zur Warnung vor einer Radarkontrolle, wogegen der Beschuldigte behauptete, er habe die Lichthupe betätigt, weil ein entgegenkommendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt habe.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X05

Im RIS seit

23.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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