RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0150

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1188/66 E 4. Dezember 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat iSd § 41 Abs 1 VwGG 1965 vor der Auseinandersetzung mit den geltend gemachten Beschwerdepunkten zu prüfen, ob der angefochtene Bescheid nicht wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde rechtswidrig ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030150.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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