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L65000 Jagd WildNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Da der Inhalt des Begriffes "Rotwildkerngebiet" weder vom Gesetz (stmk JagdG) bestimmt noch offenkundig ist, können Erwägungen, die sich dieses Begriffes bedienen, nur dann nachvollzogen werden, wenn gleichzeitig schlüssig dargelegt wird, welche Kriterien für die Zuordnung des Jagdgebietes entscheidend sind und welche Folgen sich daraus für die jeweils zu lösende Frage ergeben (Hinweis auf E 27.4.1988, 87/03/0199).
Schlagworte
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote AbschußplanBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030064.X04Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
15.01.2013