RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0136

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Spruchfassung "Sie haben ... in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt" entsprich dem in § 5 Abs 2 (iVm § 99 Abs 1 lit b) StVO enthaltenen, auf die Lenker und die ihnen dort gleichgestellten Personen abgestellten Tatbestandselemente, "wenn vermutet werden kann, dass sich diese Personen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030136.X01

Im RIS seit

04.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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