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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Spruchfassung "Sie haben ... in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt" entsprich dem in § 5 Abs 2 (iVm § 99 Abs 1 lit b) StVO enthaltenen, auf die Lenker und die ihnen dort gleichgestellten Personen abgestellten Tatbestandselemente, "wenn vermutet werden kann, dass sich diese Personen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befinden".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030136.X01Im RIS seit
04.05.1988