RS Vwgh 1988/5/9 87/12/0064

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Veröffentlicht am 09.05.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art130 Abs2;
RGV 1955 §34 Abs3;
RGV 1955 §34 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Da der Beamte den Trennungszuschuß anstelle der Trennungsgebühr erhält, die Gewährung der Trennungsgebühr über die Zeit von sechs Monaten nach dem Dienstantritt im neuen Dienstort hinaus aber gemäß § 34 Abs 3 RGV 1955 im Ermessen der Behörde liegt, steht auch die Gewährung eines Trennungszuschusses über den genannten Zeitraum im Ermessen der Dienstbehörde (Hinweis E 11.11.1981, 81/09/0018).

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120064.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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