RS Vwgh 1988/5/9 87/12/0058

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Veröffentlicht am 09.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §8;
BDG 1979 §163;
BDG 1979 §165;

Rechtssatz

Dem Bewerber um eine nach § 163 Abs 1 BDG kraft Gesetzes schulfeste Stelle kommt im Ernennungsverfahren keine Parteistellung zu. Deshalb muss iS der Judikatur des VwGH zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ein privates rechtliches Interesse des Bewerbers an der Feststellung der Ungültigkeit des Besetzungsvorschlages des Landesschulrates, also eines Teiles des Ernennungsverfahrens, verneint werden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120058.X02

Im RIS seit

26.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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