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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dem Bewerber um eine nach § 163 Abs 1 BDG kraft Gesetzes schulfeste Stelle kommt im Ernennungsverfahren keine Parteistellung zu. Deshalb muss iS der Judikatur des VwGH zur Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden ein privates rechtliches Interesse des Bewerbers an der Feststellung der Ungültigkeit des Besetzungsvorschlages des Landesschulrates, also eines Teiles des Ernennungsverfahrens, verneint werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120058.X02Im RIS seit
26.06.2006