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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1;Rechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug schon für das betreffende Jahr nicht vor, dann kann die Vorsteuer nur mit Umsatzsteuerbescheid für dieses Jahr zurückgefordert werden. Es geht in einem solchen Fall nicht an, die Vorsteuer erst mit dem Umsatzsteuerbescheid für ein späteres Jahr rückzufordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140104.X06Im RIS seit
10.05.1988