RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0104

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug schon für das betreffende Jahr nicht vor, dann kann die Vorsteuer nur mit Umsatzsteuerbescheid für dieses Jahr zurückgefordert werden. Es geht in einem solchen Fall nicht an, die Vorsteuer erst mit dem Umsatzsteuerbescheid für ein späteres Jahr rückzufordern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140104.X06

Im RIS seit

10.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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