RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0094

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Besprechung in: SWK 1988/36, A I ;

Rechtssatz

Ein garantierter Festzinsfuß kann einen stichhältigen außersteuerlichen Grund für eine Zinsenvorauszahlung bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140094.X02

Im RIS seit

10.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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