RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0084

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Abgabenverfahren
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs2
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Die Anfechtungserklärung nach § 28 Abs 2 VwGG begrenzt einerseits die Prüfungsbefugnis des VwGH, und zwar insoweit, als der Gerichtshof nicht berechtigt ist, die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides über die durch die Anfechtungserklärung erfassten Bereiche hinaus auszudehnen. Andererseits ist der VwGH aber verpflichtet, über die Rechtmäßigkeit des Bescheides im vollen Umfang der Anfechtungserklärung zu befinden.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X05

Im RIS seit

05.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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