Index
AbgabenverfahrenNorm
VwGG §28 Abs2Rechtssatz
Die Anfechtungserklärung nach § 28 Abs 2 VwGG begrenzt einerseits die Prüfungsbefugnis des VwGH, und zwar insoweit, als der Gerichtshof nicht berechtigt ist, die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides über die durch die Anfechtungserklärung erfassten Bereiche hinaus auszudehnen. Andererseits ist der VwGH aber verpflichtet, über die Rechtmäßigkeit des Bescheides im vollen Umfang der Anfechtungserklärung zu befinden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X05Im RIS seit
05.01.2022Zuletzt aktualisiert am
05.01.2022