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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1047/78 E 26. März 1980 RS 2Stammrechtssatz
Die bloße Möglichkeit der Rechtswidrigkeit eines Bescheides allein, ohne daß konkrete Unstände vorliegen, die eine solche Annahme begründet erscheinen lassen, berechtigt die Oberbehörde noch nicht zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs 2 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140034.X03Im RIS seit
10.05.1988