RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0104

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch die Durchführung der Schätzung Sache der Abgabenbehörde ist, so ist doch der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Feststellung der Schätzungsgrundlagen verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140104.X04

Im RIS seit

10.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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