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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Wenn auch die Durchführung der Schätzung Sache der Abgabenbehörde ist, so ist doch der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Feststellung der Schätzungsgrundlagen verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140104.X04Im RIS seit
10.05.1988