RS Vwgh 1988/5/10 87/14/0084

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22

Rechtssatz

Es kann keinen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts bedeuten, wenn bei der Erreichung eines außersteuerlichen Zieles nicht der aufwendigere, sondern der kostengünstigere Weg beschritten wird.

Schlagworte

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X04

Im RIS seit

05.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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