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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §338;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1291/75 E 25. Februar 1976 VwSlg 8996 A/1976 RS 1Stammrechtssatz
§ 338 Gewerbeordnung 1973 sieht die Erlassung eines Bescheides weder für die Feststellung, dass die Betriebsanlage nicht konsensgemäß ausgeführt wurde, noch für den Auftrag, durch Erfüllung der in früheren Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen den konsensmäßigen Zustand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt herzustellen, vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040037.X03Im RIS seit
12.10.2006