RS Vwgh 1988/5/17 88/11/0020

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0163 E 16. Oktober 1985 VwSlg 11912 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wendung "seit mindestens einem Jahr" ist dahin zu verstehen, dass das glaubhaft zu machende Lenken im Zeitraum eines Jahres rückgerechnet vom Zeitpunkt der Antragstellung liegen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110020.X01

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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