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L85002 Straßen KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus den §§ 34 und 35 Krnt Straßengesetz 1978 kann nicht ableitet werden, daß der Gesetzgeber einen im Verwaltungswege durchsetzbaren Anspruch auf Geltendmachung eines subjektivöffentlichen Rechtes auf Durchführung der Schneeräumung begründet hat. Daran vermag weder der Umstand etwas zu ändern, dass auf Grund der im § 34 Abs 3 Ktn StraßenG 1978 vorgesehenen sinngem Anwendung der §§ 45, 46 leg cit dem Bürgermeister die Berechtigung eingeräumt ist, im Wege der "Aufforderung" die für die Durchführung der Schneeräumungsarbeiten erforderlichen Arbeits- und Sachleistungen anzufordern, noch lässt sich ein solcher Anspruch auf Erlassung eines Leistungsbescheides aus der im § 34 Abs 6 leg cit vorgesehenen bescheidmäßigen Festsetzung des Räumungsplanes durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder aus der im § 35 leg cit der Landesregierung eingeräumten Ermächtigung zur Verfügung einer Wintersperre bei Landes- und Bezirksstraßen ableiten.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des PrivatrechtsOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche ErklärungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050018.X03Im RIS seit
20.10.2006Zuletzt aktualisiert am
25.05.2009