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L85002 Straßen KärntenNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Da die Durchführung der Schneeräumung durch die Gemeinde eine Angelegenheit der von der Gemeinde iSd Art 116 Abs 2 B-VG zu besorgenden Privatwirtschaftsverwaltung darstellt, besteht für die Behörde keine Verpflichtung, auf Grund eines Devolutionsantrages über den Antrag, "die Schneeräumung hinsichtlich des öffentl Weges ... durch die Gemeinde durchführen zu lassen", iSd § 27 VwGG "in der Sache" bescheidmäßig zu entscheiden, weshalb die prozessualen Voraussetzungen für eine Entscheidung des VwGH nach § 42 Abs 5 VwGG nicht gegeben sind.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche ErklärungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050018.X06Im RIS seit
20.10.2006Zuletzt aktualisiert am
25.05.2009