RS Vwgh 1988/5/17 88/05/0018

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

L85002 Straßen Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
B-VG Art116 Abs2;
B-VG Art132;
B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art17;
LStG Krnt 1978 §34;
LStG Krnt 1978 §35;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs5;

Rechtssatz

Da die Durchführung der Schneeräumung durch die Gemeinde eine Angelegenheit der von der Gemeinde iSd Art 116 Abs 2 B-VG zu besorgenden Privatwirtschaftsverwaltung darstellt, besteht für die Behörde keine Verpflichtung, auf Grund eines Devolutionsantrages über den Antrag, "die Schneeräumung hinsichtlich des öffentl Weges ... durch die Gemeinde durchführen zu lassen", iSd § 27 VwGG "in der Sache" bescheidmäßig zu entscheiden, weshalb die prozessualen Voraussetzungen für eine Entscheidung des VwGH nach § 42 Abs 5 VwGG nicht gegeben sind.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050018.X06

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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