RS Vwgh 1988/5/17 88/05/0102

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Rechtssatz

Dem Wortlaut des § 62 Abs 4 AVG kann nicht entnommen werden, dass Bescheidberichtigungen etwa nur in Fällen eines minderen Grades des Versehens vorgenommen werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050102.X03

Im RIS seit

08.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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