RS Vwgh 1988/5/17 87/04/0121

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1648/72 E 17. November 1972 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Entlastungsbeweis iSd § 5 Abs 1 VStG wird nicht durch den Hinweis erbracht, dass die Behörde in anderen Fällen das strafbare Verhalten toleriert habe (hier: nachträgliche Meldung nicht genehmigter Abschüsse - § 99 Abs 1 Stmk JagdG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040121.X00

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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