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L44109 Feuerpolizei Kehrordnung WienNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ungünstige finanzielle Verhältnisse des Beschuldigten können nicht dazu führen, dass für ein strafbares Verhalten vom Vorliegen eines Verschuldens nicht ausgegangen werden darf (hier: Bestrafung wegen feuergefährlicher Lagerung von Papier nach Ergehen eines feuerpolizeilichen Auftrages).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050164.X02Im RIS seit
17.05.1988