RS Vwgh 1988/5/17 87/05/0164

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

L44109 Feuerpolizei Kehrordnung Wien
L81009 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Wien
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
FPolG Wr 1957 §18 Abs2 idF 1982/017;
FPolG Wr 1957 §18 Abs3 idF 1982/017;
VStG §19;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ungünstige finanzielle Verhältnisse des Beschuldigten können nicht dazu führen, dass für ein strafbares Verhalten vom Vorliegen eines Verschuldens nicht ausgegangen werden darf (hier: Bestrafung wegen feuergefährlicher Lagerung von Papier nach Ergehen eines feuerpolizeilichen Auftrages).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050164.X02

Im RIS seit

17.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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