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L44109 Feuerpolizei Kehrordnung WienNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass bei einer Bestrafung wegen feuergefährlicher Lagerung von Papier nach Ergehen eines feuerpolizeilichen Auftrages angesichts des gesetzl Strafrahmens von bis zu S 50.000,-- und unter Beachtung der Bestimmungen des S 19 VStG, trotz des geringen Einkommens des Beschuldigten und eine von der Berufungsbehörde auf S 3.000,-- herabgesetzte Geldstrafe nicht als überhöht anzusehen ist.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050164.X03Im RIS seit
17.05.1988