RS Vwgh 1988/5/17 87/14/0106

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
VwGG §36 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde bereits eine Verletzung ihrer Ermittlungspflicht und Begründungspflicht verantwortet, kann sie dem Bf (in der Gegenschrift) nicht das Neuerungsverbot entgegenhalten.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140106.X07

Im RIS seit

17.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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