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L78005 Elektrizität SalzburgNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Lehnt das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Übernahme der in der Eigenanlage anfallenden elektr Energie nicht (länger) ab, wird vielmehr eine Vereinbarung zwischen dem Inhaber der Eigenanlage und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen getroffen, so reicht zur Begründung des Bescheides, mit dem Anträge gem § 14 Abs 1 Sbg LEG abgewiesen werden, der Hinweis auf diesen Umstand aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050090.X03Im RIS seit
02.03.2006Zuletzt aktualisiert am
26.11.2009