RS Vwgh 1988/5/17 87/05/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
beobachten
merken

Index

L78005 Elektrizität Salzburg
L78105 Starkstromwege Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
ElektrizitätsG Slbg 1979 §14 Abs1 idF 1980/047;

Rechtssatz

Lehnt das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Übernahme der in der Eigenanlage anfallenden elektr Energie nicht (länger) ab, wird vielmehr eine Vereinbarung zwischen dem Inhaber der Eigenanlage und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen getroffen, so reicht zur Begründung des Bescheides, mit dem Anträge gem § 14 Abs 1 Sbg LEG abgewiesen werden, der Hinweis auf diesen Umstand aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050090.X03

Im RIS seit

02.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten