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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der vom Verkehr auf einer öffentl Straße ausgehende Lärm - mag er auch von dem zu errichtenden Betrieb (hier: Gaststätte) ausgelöst werden - ist im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens nicht vom medizinischen Sachverständigen in sein Gutachten miteinzubeziehen (Hinweis auf E vom 17.1.1984, 83/05/0049).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerBaubewilligung BauRallg6Anforderung an ein GutachtenSachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050206.X08Im RIS seit
09.03.2006Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011