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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0404/70 B 21. Jänner 1971 RS 1Stammrechtssatz
Eine Voraussetzung für den Bescheidcharakter einer Ladung ist, daß an die Ladung im Falle des ungerechtfertigten Ausbleibens des Vorgeladenen kraft Gesetzes unmittelbar Rechtsfolgen geknüpft sind, z. B. daß die Ladung den Titel für die Vollstreckung einer Zwangsstrafe oder der zwangsweisen Vorführung bildet. (die Androhung eines allfälligen zukünftigen Verhaltens einer ersuchenden Behörde erfüllt nicht diese Voraussetzung)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040181.X02Im RIS seit
23.02.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015