RS Vwgh 1988/5/17 88/04/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1988
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Das Betreiben einer genehmigten und in der Folge geänderten Betriebsanlage, in Ansehung welcher die Änderung genehmigt wurde, jedoch die im Bescheid nach § 81 GewO 1973 vorbehaltene Betriebsbewilligung noch nicht erging, stellt eine Verletzung der Verwaltungsvorschrift des § 366 Abs 1 Z 4 leg cit dar und nicht des § 366 Abs 1 Z 3.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040054.X01

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten