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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 6 Abs 1 zweiter Halbsatz AVG 1950 normiert kein Verbot der bescheidmäßigen Zurückweisung eines Antrages, wenn von der Möglichkeit der Weiterleitung oder Weiterverweisung durch die seitens der antragstellenden Partei ausdrücklich in Anspruch genommenen - unzuständigen - Behörde kein Gebrauch gemacht werden kann (hier: Zurückweisung einer Berufung, die an den unzuständigen Bundesminister gerichtet war).
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040011.X02Im RIS seit
10.10.2006Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018