RS Vwgh 1988/5/17 88/04/0011

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 6 Abs 1 zweiter Halbsatz AVG 1950 normiert kein Verbot der bescheidmäßigen Zurückweisung eines Antrages, wenn von der Möglichkeit der Weiterleitung oder Weiterverweisung durch die seitens der antragstellenden Partei ausdrücklich in Anspruch genommenen - unzuständigen - Behörde kein Gebrauch gemacht werden kann (hier: Zurückweisung einer Berufung, die an den unzuständigen Bundesminister gerichtet war).

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040011.X02

Im RIS seit

10.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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