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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Rechtssatz
Wird ein Einzelhandelsbetrieb ohne die für ihn charakteristische Handelsware übertragen, so liegt keine Übereignung (Veräußerung) eines Unternehmens IM GANZEN vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140106.X03Im RIS seit
17.05.1988