RS Vwgh 1988/5/17 87/04/0187

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;
VStG §5 Abs2;
WTBO §56;

Rechtssatz

Beim ANBIETEN einer den Wirtschaftstreuhändern vorbehaltenen Tätigkeit kommt es allein auf den objektiven Wortlaut der Anzeige an. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist es unbeachtlich, welche Absicht der Annoncierende mit dem Inserat verfolgt. Ebenso wenig ist es von Bedeutung, in welchem Abschnitt der Zeitschrift die Annonce abgedruckt war (Hinweis E 26.6.1984, 84/04/0067) oder an wen die Zeitschrift zur Verteilung gelangt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040187.X01

Im RIS seit

17.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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