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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Rechtssatz
Die umsatzsteuerliche Rechtsprechung zur Unternehmensübereignung im ganzen sowie die einkommensteuerliche Rechtsprechung zur Veräußerung des ganzen Betriebes und zum "Unternehmerwechsel" kann auch zur Auslegung des § 14 BAO herangezogen werden (Hinweis auf E 22.4.1986, 85/14/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140106.X01Im RIS seit
17.05.1988