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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Bgld 1969 §94 Abs1;Rechtssatz
Im baubehördlichen Bewilligungsverfahren darf - anders als im gewerberechtlichen Verfahren - ein nach dem Gesetz in Hinblick auf seine Immissionen unzulässiger Betrieb durch Auflagen nicht in einen (noch) zulässigen Betrieb umqualifiziert werden.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Auflagen BauRallg7Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050002.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009