RS Vwgh 1988/5/17 87/04/0168

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Veröffentlicht am 17.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;

Rechtssatz

Beim Vorliegen einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 GewO 1973 ist es erforderlich, im Spruchteil nach § 44 a lit b VStG 1950 jene nach Ziffer untergliederte konkrete Bestimmung des § 366 Abs 1 GewO 1973 zu bezeichnen, welche der Beschwerdeführer durch die ihm zur Last gelegte Tat übertreten hat.

Schlagworte

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040168.X01

Im RIS seit

23.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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