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36 WirtschaftstreuhänderNorm
VStG §8 Abs1;Rechtssatz
Nach § 56 WTBO ist schon das bloße Anbieten einer den Wirtschaftstreuhändern vorbehaltenen Tätigkeit strafbar. Es ist daher das Vorliegen eines untauglichen Versuches zu verneinen, selbst wenn entsprechend dem Verbreitungsgrad der Zeitschrift, in welcher die Annonce aufgegeben wurde, eine tatsächliche Tätigkeitsaufnahme auszuschließen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040187.X02Im RIS seit
17.05.1988