Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
War dem Meldungsleger die Sicht auf den Überholbereich möglich, muss es ihm als geschultem Organ der Straßenaufsicht zugemutet werden, einen eine Übertretung nach § 16 Abs 1 lit c StVO bildenden Verkehrsvorgang richtig zu beobachten und wiederzugeben.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030247.X03Im RIS seit
10.01.2006