RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0249

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14;
AVG §48;
AVG §49;
AVG §50;

Rechtssatz

Aus der Tatsache allein, dass zwei Niederschriften über die Einvernahme zweier Zeugen über denselben Beweisgegenstand die gleiche Uhrzeit als Beginn der Vernehmung aufweisen, kann nicht zwingend geschlossen werden, dass die Einvernahme der beiden Zeugen gleichzeitig vorgenommen wurde oder dass allein deswegen den Angaben der Zeugen die Glaubwürdigkeit mangle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030249.X03

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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