RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0159

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Vollständigkeit der Ermittlungen und Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf eine Übertretung des § 5 Abs 2 StVO, wobei der Beschuldigte in Abrede gestellt hatte, das gegenständliche Fahrzeug in Betrieb genommen zu haben.

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Voraussetzung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030159.X01

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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