RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0249

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc;

Rechtssatz

Entfernt sich der mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang Stehende von der Unfallstelle und begibt sich in ein Delikatessengeschäft, so wird schon allein dadurch der Tatbestand des § 4 Abs 1 lit c StVO erfüllt (Hinweis auf E vom 25.2.1983, 81/02/0162)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030249.X07

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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