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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/18/0054 E 18. Oktober 1985 VwSlg 11915 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Bediente sich die Berufungsbehörde zur Gewährung des Parteingehörs der Erstbehörde und langte bei dieser (wenn auch nach Ablauf der gesetzten Frist, der) noch vor der (im Wege der Erstbehörde vorgenommenen) Zustellung des Berufungsbescheides ein Schriftsatz des Berufungswerbers ein (in dem neue Beweismittel angeboten werden), befand sich dieser Schriftsatz ab diesem Zeitpunkt in der der Berufungsbehörde zuzurechnenden Sphäre, sodass die Berufungsbehörde gehalten gewesen wäre, dazu entsprechende Ermittlungen anzustellen. Dass der Schriftsatz erst nach Zustellung des Bescheides bei der Berufungsbehörde eingelangt ist, kann nicht zu Lasten des Berufungswerbers gehen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030290.X04Im RIS seit
27.01.2006