RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0054 E 18. Oktober 1985 VwSlg 11915 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Bediente sich die Berufungsbehörde zur Gewährung des Parteingehörs der Erstbehörde und langte bei dieser (wenn auch nach Ablauf der gesetzten Frist, der) noch vor der (im Wege der Erstbehörde vorgenommenen) Zustellung des Berufungsbescheides ein Schriftsatz des Berufungswerbers ein (in dem neue Beweismittel angeboten werden), befand sich dieser Schriftsatz ab diesem Zeitpunkt in der der Berufungsbehörde zuzurechnenden Sphäre, sodass die Berufungsbehörde gehalten gewesen wäre, dazu entsprechende Ermittlungen anzustellen. Dass der Schriftsatz erst nach Zustellung des Bescheides bei der Berufungsbehörde eingelangt ist, kann nicht zu Lasten des Berufungswerbers gehen.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030290.X04

Im RIS seit

27.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten