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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1988/12, S 686;Rechtssatz
Wird eine Beschwerde "wegen Klaglosstellung zurückgezogen", so ist dies - ungeachtet des aufrechterhaltenen Kostenersatzbegehrens - als Zurückziehung der Beschwerde anzusehen und kommt ein Kostenzuspruch nicht in Betracht (Hinweis auf B 22.4.1983, 83/02/0050).
Schlagworte
ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020037.X01Im RIS seit
07.09.2006