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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0157/47 E 28. Jänner 1948 VwSlg 0296/1948 RS 1Stammrechtssatz
Die Ablehnung eines den Tatbestand betreffenden Einwandes des Beschuldigten als unglaubwürdig liegt im Rahmen der der Behörde zustehenden Beweiswürdigung, deren Überprüfung dem VwGH nicht zusteht.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020091.X01Im RIS seit
16.11.2005