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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beweiswürdigung in Ansehung der Behauptung des einer Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO Beschuldigten, er habe mit seinem Fahrzeug zwar das vor ihm fahrende Fahrzeug berührt, dabei jedoch nicht den später festgestellten Schaden verursacht.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030249.X02Im RIS seit
10.01.2006